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   OLG Hamm, 07.10.2004 - 27 U 72/03   

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https://dejure.org/2004,5883
OLG Hamm, 07.10.2004 - 27 U 72/03 (https://dejure.org/2004,5883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2004 - 27 U 72/03 (https://dejure.org/2004,5883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 27 U 72/03 (https://dejure.org/2004,5883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Vertrages in der Berufung; Anfechtung einer Vereinbarung zum Ausscheiden und zur Abfindung eines Geschäftsführers wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen; Erklärungswert einer endgültigen Abfindungsvereinbarung zur Beendigung einer ...

  • Judicialis

    GWB § 34 a.F.; ; BGB § 123; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 34 (a.F.); BGB § 123; ZPO § 287
    Zur Anfechtung einer Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarung wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2005, 211
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96

    Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 27 U 72/03
    Im übrigen hält die Klägerin den vorliegenden Sachverhalt für praktisch identisch mit demjenigen der Entscheidung BGH NJW 1998, S. 1315.

    Dies ist auch der entscheidende Unterschied des vorliegenden Falles zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGH NJW 1998, S. 1315 zugrunde lag.

    Insbesondere weicht der Senat mit dieser Entscheidung aus den oben bereits dargelegten Gründen nicht von der Entscheidung BGH NJW 1998, 1315 ab.

  • LG Köln, 30.04.1991 - 4 O 99/91
    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 27 U 72/03
    In einem weiteren Verfahren 4 O 99/91 Landgericht Düsseldorf verlangte Herr S von der Fa. F die Zahlung rückständiger Lizenzgebühren.
  • OLG Hamm, 05.10.2009 - 8 U 11/09

    Ausschließung eines Kommanditisten aus einer Kommanditgesellschaft

    Die dagegen gerichtete Berufung der Gesellschaft wies das Oberlandesgericht Hamm - Az.: 27 U 72/03 - mit Urteil vom 07.10.2004 zurück (Anlage K 3).

    Die Wirksamkeit der erklärten Anfechtung war darüber hinaus Streitgegenstand des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az.: 27 U 72/03) und des sich daran anschließenden Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshofs (Az.: II ZR 232/04).

  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 8 U 159/05

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines notariellen Vertrages gemäß § 142 Abs. 1 BGB

    Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf das Urteil des 27. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes vom 7. Oktober 2004 (27 U 72/03) und das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.06.2005 verwiesen.
  • LG Hagen, 12.11.2008 - 22 O 185/06

    Zur Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Beschluss der

    Insoweit wird auf das Urteil des Landgerichts I 22 O 160/02 vom 09.04.2003 (Anlage K2), das Urteil des OLG I2 27 U 72/03 vom 07.10.2004 (Anlage K3), das Urteil des BGH II ZR 232/04 vom 20.06.2005 (Anlage K4) sowie das Urteil des OLG I2 8 U 159/05 vom 27.09.2006 (Anlage K5) Bezug genommen.
  • LG Düsseldorf, 08.07.2015 - 12 O 229/14

    Vertragliches und deliktisches Schadenersatzbegehren nach Anfechtung eines

    Es fehlt der notwendige innere Zusammenhang mit dem Geschäft, das gerade abgeschlossen werden soll (OLG Hamm, NZG 2005, 211 (213)).
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